Sie können sich auf unterschiedlichen Wegen beraten lassen:

1. per Skype - die Vorteile sehen Sie bitte hier

2. An Ihrem Arbeitsort, zum Beispiel Ihrer Anwaltspraxis

3. Bei sich zu Hause, sofern Sie in Berlin wohnhaft sind und beispielsweise unter Angststörungen leiden oder gehbehindert sind

 

 

Sie können auch für Samstage Termine vereinbaren. 

 

Beratungsgebühren werden Ihnen auf Anfrage zugesandt. Für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, ALGII, Studentinnen und Studenten gelten ermäßigte Preise (mit Nachweis). 

Seminargebühren für Introvisionsseminare bei Unternehmen und Institutionen werden entsprechend der Teilnehmerzahl und des Aufwandes berechnet.

 

Es besteht die Möglichkeit, die Beratung als Coaching abzurechnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Seite aktualisiert: 08.08.2020